Sie möchten kirchlich heiraten? Wir freuen uns mit Ihnen und begleiten Sie gern bei diesem Schritt.

Die kirchliche Trauung ist nach unserem Verständnis in der Evangelisch-Lutherischen Kirche eine Segenshandlung. Vor den Angehörigen Verwandten, Freunden und der Gemeinde bringt das Brautpaar seinen Willen zu einer dauerhaften Gemeinschaft zum Ausdruck und bittet um den Beistand Gottes, dass dieses Vorhaben gelinge. Er verheißt seinen Segen und gibt die Zusage, alle Tage bei den Menschen zu sein. Im Vertrauen darauf geben Frau und Mann ihr gegenseitiges Versprechen, in Liebe zueinander zu stehen und einander zu helfen.

Ganz praktisch: Bitte fragen Sie im Pfarramt nach einem Termin für Ihre Hochzeit nach.

Anschließend nimmt der zuständige Pfarrer Kontakt mit Ihnen auf, um ein Traugespräch zu vereinbaren. Dort besprechen Sie den Ablauf Ihrer kirchlichen Hochzeit. Wie stellen Sie sich Ihre Hochzeit vor? Welche Lieder möchte Sie singen (lassen)? Welche musikalischen oder gestalterischen Wünsche haben Sie?Für die häufigsten Fragen haben wir die Antworten nachfolgend schon zusammengestellt. Bitte wenden Sie sich gerne an uns, wenn weitere Fragen offen sind!

Welche Unterlagen benötigen wir für die Trauung?

  • Anmeldeformular
  • Geburtsurkunden
  • Taufurkunde(n)
  • Heiratsurkunde oder Termin der standesamtlichen Trauung
  • gegebenenfalls Scheidungsurteil

Darf während des Gottesdienstes fotografiert und gefilmt werden?

Bitte bestimmen Sie eine Person, die fotografiert und/oder filmt, damit Ihre Hochzeit nicht im Blitzlichtgewitter untergeht. Er oder sie soll sich bitte vor der Trauung mit dem durchführenden Pfarrer in Verbindung setzen.

Können wir uns an der Gestaltung des Traugottesdienstes beteiligen?

Ja, wir freuen uns, wenn Sie Ihre Trauung mit Ihren Ideen mitgestalten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Beteiligung am Traugottesdienst. Oft wird zum Beispiel der Blumenschmuck in der Kirche gestaltet, die Trauung musikalisch mitgestaltet, Lieder ausgewählt oder Solisten einbezogen.
Die Trautexte können mit ausgewählt werden, die Fürbitten mit formuliert werden, Freunde und Verwandte können gerne im Traugottesdienst mitwirken.

Einen passenden Bibelvers als Trauspruch finden Sie vielleicht auch hier: www.trauspruch.de

Kann ich kirchlich heiraten, wenn ich geschieden bin?

Ja! Die Evangelische Kirche nimmt es ernst, dass Ehen – trotz aller Liebe und allem guten Willen – scheitern können. Sie weiß aber auch um die Kraft der Vergebung. Wenn zwei Menschen noch einmal heiraten wollen, möchten wir sie in diesem Wunsch unterstützen, und ermöglichen die Wiederheirat nach einem eingehenden Gespräch. Ein Neuanfang mit Gottes Segen in einer Trauung soll möglich sein. Dafür treten wir ein.

Kann ich auch kirchlich heiraten, wenn mein Partner einer anderen oder keiner Konfession angehört?

„In deiner Kirche oder in meiner Kirche?“ Wenn Partner zwei verschiedenen Konfessionen angehören, muss vieles ausgehandelt werden. Aber es gibt gute Möglichkeiten, dass beide zu ihrem Recht kommen. Für manche konfessionsverbindenden Paare steht von Anfang an fest, entweder evangelisch oder katholisch zu heiraten. Wenn Sie sich aber nicht für eine rein katholische oder eine rein evangelische Trauung entscheiden können, ist eine „ökumenische Trauung“ ein Kompromiss, der beide Konfessionen berücksichtigt.

Entscheidend ist das Kirchengebäude
Ganz „ökumenisch“ ist auch diese Trauung nicht. Es handelt sich dabei immer um eine katholische Trauung mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers / einer evangelischen Pfarrerin, beziehungsweise um eine evangelische Trauung mit Beteiligung eines katholischen Pfarrers, – je nach der Hochzeitskirche, in der die Zeremonie stattfindet. Kirchenrechtlich gilt eine Trauung als katholisch, wenn sie unter katholischer Federführung in einer katholischen Kirche vollzogen wurde, und entsprechend als evangelisch, wenn sie nach evangelischer Liturgie in einer evangelischen Kirche gefeiert wird.
Klingt kompliziert? Wir helfen Ihnen gerne dabei, die für Sie richtige Entscheidung zu treffen, und die dazu nötigen Schritte zu gehen.

Bei Partnern anderer Religionen
Wenn ein Partner evangelisch ist, und der andere Partner keiner oder einer anderen Religion angehört, ist auf Wunsch des evangelischen Partners ein Gottesdienst aus Anlass der Eheschließung möglich. Dabei wird jedoch vorausgesetzt, dass der nicht-christliche Partner die Form und Bedeutung dieses Gottesdienstes respektiert!
Auch hier gilt: Wenden Sie sich gerne an uns.